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Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14. Februar 2007, NJW-RR 2007, 1073 [1074]