Rechtsantragstelle

Beim Verwaltungsgericht Mainz ist eine Rechtsantragstelle eingerichtet. Zu ihren Aufgaben gehört die Aufnahme von Rechtsbehelfen (z.B. Klagen und Anträgen). Die Rechtsantragstelle wird von einem Beamten des gehobenen Justizdienstes betreut. Er leistet auch Formulierungshilfe bei der Stellung des Antrages sowie bei der Aufnahme des richtigen Beklagten oder Antragsgegners. Bei Eil-Anträgen nimmt er auch eine Begründung auf. Die Rechtsuchenden sollten - soweit vorhanden - den Widerspruchsbescheid oder den Bescheid, der angefochten werden soll, mitbringen. Fragen nach der richtigen Zuständigkeit für das jeweilige Anliegen oder nach dem richtigen Rechtsmittel, können auch telefonisch geklärt werden.

Hinweis: Zu einer Rechtsberatung ist die Rechtsantragstelle nicht befugt.

Was müssen Sie beachten?

  • Wenn Sie die Formulare benutzen, können Sie diese entweder erst  ausdrucken und dann handschriftlich ausfüllen oder Sie vervollständigen diese am PC und drucken Sie dann aus.
  • Die Klage- bzw. Antragsschrift muss unterschrieben sein.
  • Die Bescheide die angefochten werden sollen, sollten in Kopie beigefügt werden.
  • Eine Abschrift der Klage- bzw. Antragsschrift ist  für die Gegenseite anzufügen.

Brauchen Sie einen Anwalt?

Da vor den Verwaltungsgerichten kein Anwaltszwang besteht, können Sie die Klage auch selbst erheben bzw. den Antrag selbst stellen. In der rechten Spalte stehen Ihnen entsprechende Formulare  zur Verfügung, die Sie benutzen können. Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, können Sie sich auch telefonisch unter den oben angegebenen Rufnummern an die Rechtsantragstelle wenden.

Ansprechpartner

Justizinspektor Heß
Telefon: 06131 141 - 8820
Zimmer Nr. 292

Vertreterin:
Justizamtsrätin Hermen
Telefon: 06131 141 - 8710
Zimmer Nr. 290

Sprechzeiten

montags, mittwochs und freitags
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Auch zu anderen Zeiten ist es möglich, sich an die Rechtsantragstelle zu wenden. Bitte vereinbaren Sie - gerne auch telefonisch - einen Termin.

Wie muss die Klage/der Antrag bei Gericht eingereicht werden?

  • Die Klage bzw. der Antrag muss schriftlich eingereicht werden.
  • Sie können die Klage- bzw. Antragsschrift auch per Fax übersenden. Bitte reichen Sie dann das Original nach.
  • Für Eingaben, also auch für Klagen oder Anträge, die auf elektronischem Wege erhoben werden  gelten die besonderen rechtlichen Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr. Die elektronische Form wird durch eine qualifiziert signierte Datei gewahrt, die nach den Maßgaben der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (ERVLVO) vom 10. Juli 2015 (GVBl. S. 175) zu übermitteln ist. Nach diesen Vorschriften ist für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr eine entsprechende Berechtigung (Signatur) notwendig.

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe kann durch das Gericht auf Antrag bewilligt werden, wenn Sie nach Ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Dem Antrag sind eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen. Für diese Erklärung steht Ihnen auch ein Formular in der rechten Spalte zur Verfügung.

Bereitschafts- bzw. Notdienst

Den Bereitschafts- bzw. Notdienst für das Verwaltungsgericht Mainz erreichen Sie

  • samstags, sonn- und feiertags jeweils von 10.00 - 12.00 Uhr unter der Rufnummer 06131 141 - 4010.