Das Verwaltungsgericht Mainz ist bestrebt, Ansteckungsrisiken weitestgehend zu vermeiden und den Dienstbetrieb trotz der Verbreitung des Coronavirus aufrechtzuerhalten.
Sollten Sie Symptome einer Covid-19-Erkrankung haben (z.B. Husten/Schnupfen/Fieber/ Atemnot/Erkältungssymptomatik) dürfen Sie das Verwaltungsgericht Mainz nicht betreten!
Bei einem Besuch des Verwaltungsgerichts Mainz werden Sie gebeten, die folgenden Empfehlungen zu beachten:
- Halten Sie, wo immer möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein.
- Bringen Sie eine medizinische Maske (OP-Maske) oder eine Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards mit und tragen Sie diese.
- Waschen Sie sich stets regelmäßig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife, insbesondere dann, wenn Sie doch einmal die Nase putzen, niesen oder husten müssen. Krankheitserreger können dadurch nahezu vollständig entfernt werden.
- Wenden Sie sich – sollte dies doch einmal vorkommen – beim Niesen oder Husten von anderen Personen ab. Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dieses nur einmal und entsorgen Sie es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Halten Sie, ist kein Taschentuch griffbereit, beim Husten oder Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase.
Einfache Hygieneregeln und Hinweise zum Händewaschen finden Sie auch unter:
https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps
Mit der Einhaltung dieser Empfehlungen schützen Sie sich selbst, andere Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden der Dienststelle.