Das Verwaltungsgericht Mainz ist nach wie vor bestrebt, Risiken einer SARS-CoV-2-Infektion weitestgehend zu vermeiden.
Bitte tragen auch Sie dazu bei, das Ansteckungsrisiko in den Gerichten zu minimieren und beachten Sie dazu folgende Empfehlungen, wenn Sie zu einem Gerichtstermin geladen wurden oder aus sonstigen Gründen beabsichtigen, das Verwaltungsgericht
Mainz aufzusuchen:
- Bringen Sie eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske), eine FFP2-Maske
oder eine Maske eines vergleichbaren Standards mit und tragen Sie diese.
- Bitte begrenzen Sie Ihren Aufenthalt im Verwaltungsgericht Mainz auf das zwingend erforderliche Maß.
- Halten Sie, wo immer möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln und nutzen Sie nach Betreten des Verwaltungsgerichts Mainz die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Handhygiene.
- Trotz des grundsätzlichen Wegfalls der Absonderungspflicht wird positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getesteten Personen empfohlen, das Verwaltungsgericht Mainz nicht zu betreten.
Das Gericht kann für die Verhandlung zusätzliche sitzungspolizeiliche Anordnungen treffen.
Für Ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie bedanken wir uns.