Verwaltungsgericht Mainz
Anschrift:
Ernst-Ludwig-Str. 9
55116 Mainz
Postfach 4106
55031 Mainz
Tel.: 06131 141 - 8920
Fax: 06131 141 - 8500
Behörden- und Geschäftsleitung
Präsidentin:
Dr. Bettina Freimund-Holler
Vizepräsidentin:
Andrea Neßeler-Hellmann
Geschäftsleiterin:
Justizamtsrätin Andrea Hermen
Pressesprecherin:
Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Stefanie Lang
Vertreter Pressesprecher:
Richter am Verwaltungsgericht Dr. Jens Milker
Sprechzeiten / Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Der für Freitag eingerichtete Eildienst endet um 13:30 Uhr. Es wird daher gebeten, darauf zu achten, dass Anträge und Schriftsätze in eilbedürftigen Angelegenheiten freitags vor 13:30 Uhr beim Verwaltungsgericht vorliegen, da ansonsten eine Bearbeitung vor dem nächsten Arbeitstag nicht mehr gewährleistet ist. Die frühzeitige Ankündigung solcher Schriftsätze per Fax oder Telefon wird ggf. dringend empfohlen.
Elektronischer Rechtsverkehr
Sie können bei dem Verwaltungsgericht Mainz Klagen, Anträge und sonstige Prozesserklärungen auch auf elektronischem Wege einreichen. Eine einfache E-Mail oder die Nutzung des elektronischen Nutzerkontos der Verwaltung reichen hierfür nicht aus. Elektronische Eingaben in gerichtlichen Verfahren unterliegen besonderen Wirksamkeitsanforderungen. Weitere Informationen zu diesen Anforderungen finden Sie hier.
Hinweise und Störungsmeldungen zur EGVP-Infrastruktur finden Sie hier.
Aktuelles
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen. Dieser Anspruch besteht allerdings nur in Angelegenheiten der Justizverwaltung. Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten ergibt sich aus dem Landestransparenzgesetz nicht. Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Mittels E-Mail können keine Klagen, vorbereitete Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumenten an das Gericht und die Gerichtsvollzieher eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr.
In Verwaltungssachen kann elektronisch über das "Nutzerkonto Rheinland-Pfalz" kommuniziert werden. Nutzen Sie hierzu bitte folgenden Link: