Anschrift
Ernst-Ludwig-Straße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 141 - 8920
Telefax: 06131 141 - 8500
poststelle(at)vgmz.jm.rlp.de
Ein sicher verschlüsselter elektronischer Zugang zur Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2, § 1 Abs. 4 EGovGRP ist über das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz eingerichtet. Um das Nutzerkonto der Verwaltung adressieren zu können, wird auf Absenderseite ebenfalls ein Nutzerkonto benötigt. Hierzu ist eine Registrierung unter nutzerkonto.service.rlp.de erforderlich. Dort sind auch weitere Informationen zum Registrierungs- und Versendeprozess zu finden.
Hinweis: Die angegebene E-Mail-Adresse und das elektronische Nutzerkonto der Verwaltung sind nicht geeignet für den elektronischen Rechtsverkehr. Klagen und Anträge können mithin auf diesen Wegen nicht eingereicht werden. Bitte beachten Sie hierzu auch die auf der Seite "Themen" in der Rubrik "Elektronischer Rechtsverkehr" aufgeführten Hinweise.
Pressestelle/ Pressesprecher
Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Stefanie Lang
Telefon: 06131 141 - 8830
Vertreter:
Richter am Verwaltungsgericht Dr. Jens Milker
Telefon: 06131 141 - 8630
Anforderung von Entscheidungen
Verwaltungsgericht Mainz
Frau Lippert
Ernst-Ludwig-Str. 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 141 - 8660
Telefax: 06131 141 - 8500
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Geschäftsstellen
1. Kammer - Telefon: 06131 141 - 8780
2. Kammer - Telefon: 06131 141 - 8780
3. Kammer - Telefon: 06131 141 - 8781
4. Kammer - Telefon: 06131 141 - 8900
5. Kammer - Telefon: 06131 141 - 8781
Berufsgericht für Heilberufe - Telefon: 06131 141 - 8660
Berufsgericht für Architekten - Telefon: 06131 141 - 8660
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Der für Freitag eingerichtete Eildienst endet um 13:30 Uhr. Es wird daher gebeten, darauf zu achten, dass Anträge und Schriftsätze in eilbedürftigen Angelegenheiten freitags vor 13:30 Uhr beim Verwaltungsgericht vorliegen, da ansonsten eine Bearbeitung vor dem nächsten Arbeitstag nicht mehr gewährleistet ist. Die frühzeitige Ankündigung solcher Schriftsätze per Fax oder Telefon wird ggf. dringend empfohlen.