Hinweise zur Praktikanten- und Referendarausbildung
Praktische Studienzeit
Beim Verwaltungsgericht Mainz besteht die Möglichkeit, eine praktische Studienzeit nach § 2 Abs. 3 JAG abzuleisten. Die Ausbildungsphasen liegen üblicherweise im Februar/März und September/Oktober eines jeden Jahres.
Anmeldeformular zur praktischen Studienzeit
Merkblatt zur praktischen Studienzeit und
der Anerkennung rechtswissenschaftlicher Studien im Ausland
Datenschutzhinweis zu Bewerbungsverfahren
Referendarausbildung
Anträge auf Zuweisung zur Ausbildung im Rahmen der Pflichtstation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind an den Präsidenten des jeweiligen Oberlandesgerichts zu richten (vgl. § 19 Abs. 1 Nr. 1 d, Abs. 2 JAPO). Ausbildungszusagen können seitens des Verwaltungsgerichts nicht abgegeben werden.
Gesuche um das erforderliche Einverständnis mit der Ausbildung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Rahmen der Wahlstation sind an den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (www.ovg.justiz.rlp.de) zu richten.
Ansprechpartner
Verwaltungsgericht Mainz
z. Hd. Frau Lippert
Ernst-Ludwig-Str. 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 141 - 8660
Telefax: 06131 141 - 8500
Schülerpraktikum
Es besteht für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (ab 11. Schuljahr) die Möglichkeit, in Abstimmung mit der Schule ein Schülerpraktikum gemäß § 6 Abs. 1 Schulgesetz in Verbindung mit den für die einzelnen Schulformen erlassenen Lehrplänen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz beim Verwaltungsgericht Mainz abzuleisten. Angesprochen sind die Schülerinnen und Schüler, die zumindest ein Jurastudium in Erwägung ziehen. Die Dauer beträgt ein bis zwei Wochen und ist mit der Verwaltungsleitung des Gerichts abzustimmen. Bewerbungen sind an die Präsidentin des VerwaltungsgerichtsMainz, Ernst-Ludwig-Straße 9, 55116 Mainz zu richten.
Für weitere Fragen können Sie sich an
Frau Justizamtsrätin Andrea Hermen,
Tel. 06131 141 - 8710,
poststelle(at)vgmz.jm.rlp.de wenden.