Datenschutzerklärung
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung über Datenverarbeitung.
Identität der Verantwortlichen und ihres Vertreters:
Präsidentin des Verwaltungsgerichts Dr. Bettina Freimund-Holler
Ernst-Ludwig-Str. 9, 55116 Mainz
Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Andrea Neßeler-Hellmann
Ernst-Ludwig-Str. 9, 55116 Mainz
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Datenschutzbeauftragter für die Verwaltungsgerichtsbarkeit
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben und Verwaltungsaufgaben des Gerichts, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), die Prozessordnungen (Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Zivilprozessordnung (ZPO), Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz und die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft:
Das Gericht verarbeitet nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten, Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Forderungsdaten, ggf. auch Zahlungsinformationen. Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten und Behörden übermittelt.
Empfänger:
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: die Beteiligten des jeweiligen Verfahrens, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte und Bevollmächtigte, Zeugen, Sachverständige und Übersetzer nach den Prozessordnungen sowie unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 173 VwGO, § 299 Absatz 2 ZPO) Dritte, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Im Rahmen der Verwaltungsaufgaben werden Ihre Daten an die jeweils zuständigen Gerichte und Behörden übermittelt, sofern dies erforderlich ist.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Gemäß § 1 des Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte und der Staatsanwaltschaften, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 13. August 2008.
Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte nach Artikel 13 bis 22 der Datenschutz-Grundverordnung zu:
- das Recht, Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen und unrichtige Daten berichtigen oder vervollständigen zu lassen
- das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, sofern die Notwendigkeit der Speicherung nach den oben genannten Vorschriften nicht mehr besteht
- das Recht, unter bestimmten Umständen, insbesondere wenn die Richtigkeit der Daten bestritten ist, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen
- das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten einzulegen, sofern diese nicht der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Artikel 77 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz.
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die rechtsprechende Tätigkeit von Gerichten und die damit im Zusammenhang stehende Datenverarbeitung zuständig.
Nähere Informationen zum Datenschutz bei der Benutzung des Internetauftritts finden Sie hier.